Bundes-Apothekerordnung

Engelen: Tiefe Sorge um freie Berufe

Berlin - 19.10.2015, 11:30 Uhr

Lutz Engelen fürchtet die Demontage des Freien Berufs. (Foto: A. Schelbert)

Lutz Engelen fürchtet die Demontage des Freien Berufs. (Foto: A. Schelbert)


Der Vorschlag von Gesundheitsminister Hermann Gröhe zur Neudefinition des Apotheker-Berufsbildes sorgt weiterhin für Aufregung. Lutz Engelen, Kammerpräsident Nordrhein, befürchtet negative Konsequenzen für die Mitgliedschaft in Apothekerversorgungswerken.

Der Präsident der Landesapothekerkammer Nordrhein, Lutz Engelen, ist „tief besorgt“ über die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgenommene Neudefinition des Apothekerberufs. „Ich frage mich, ob damit die Demontage unseres freien Berufs beginnt“, so Engelen zu DAZ.online.

„Ich bin in tiefer Sorge, dass die Apotheker in der Forschung, in der Industrie und an den Hochschulen ihren Status als Mitglieder in den Apothekerversorgungswerken verlieren könnten“, so Engelen. Die Apothekerschaft müsse in dieser Frage „zeitnah Pflöcke einrammen.“ Das Versorgungswerk der Kammer Nordrhein habe zur Klärung des Sachverhalts einen Brief an die ABDA geschrieben. Außerdem habe man Kontakt zur ABV – Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen – aufgenommen.

Berufsbild-Diskussion im Internet

Auf DAZ.online-Anfrage wollte sich die ABDA zur von Gröhe vorgenommenen Neudefinition des Apothekerberufs im Rahmen der Bundes-Apothekerordnung nicht äußern. Am 1. November startet die Bundesapothekerkammer im Internet in Anlehnung an die zurückliegende Leitbilddiskussion eine Debatte über das Berufsbild Apotheker. Dazu hat die Bundesapothekerkammer einen Textentwurf erarbeitet, der dort unter www.berufsbild-apotheker.de vorgestellt und breit diskutiert werden soll.

Im Zusammenhang mit der Leitbild-Debatte sei es auch zu einer ersten Diskussion über die Notwendigkeit der Novellierung der Approbationsordnung gekommen, heißt es in einem Mitgliederschreiben der Landesapothekerkammer Bayern. Diese könne nur geführt werden, „wenn auch die Tätigkeitsprofile der in anderen Bereichen ihren Beruf ausübenden Apothekerinnen und Apotheker betrachtet werden“. Allerdings berücksichtigt Gröhes Vorschlag zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung in erster Line in der Offizin und in Krankenhausapotheken tätige Apotheker.   


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